Menschen, die unter medizinisch bedingtem Haarausfall leiden, können durch Haarersatz für ein natürliches Körpergefühl und gesteigertes Selbstbewusstsein sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dann auch eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse möglich. Dabei wird allerdings zwischen Mann und Frau unterschieden. In der Regel haben Männer keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Zweithaar. Dies gilt nur in seltenen Fällen, beispielsweise wenn der Haarverlust stark von der gesellschaftlichen Norm abweicht.
Wenn eine Frau aufgrund hormoneller Veränderungen, medikamentöser Behandlungen (wie Chemotherapie) oder anderer Gründe (z. B. Strahlentherapie) unter Haarausfall leidet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke ganz oder teilweise. Der Erstattungsbetrag und der Versorgungszeitraum variieren allerdings je nach Krankenkasse und Diagnose.