Zuzahlungen und Zuschüsse der Krankenkasse bei einer Perücke auf Rezept

Menschen, die unter medizinisch bedingtem Haarausfall leiden, können durch Haarersatz für ein natürliches Körpergefühl und gesteigertes Selbstbewusstsein sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dann auch eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse möglich. Dabei wird allerdings zwischen Mann und Frau unterschieden. In der Regel haben Männer keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Zweithaar. Dies gilt nur in seltenen Fällen, beispielsweise wenn der Haarverlust stark von der gesellschaftlichen Norm abweicht.

Wenn eine Frau aufgrund hormoneller Veränderungen, medikamentöser Behandlungen (wie Chemotherapie) oder anderer Gründe (z. B. Strahlentherapie) unter Haarausfall leidet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke ganz oder teilweise. Der Erstattungsbetrag und der Versorgungszeitraum variieren allerdings je nach Krankenkasse und Diagnose.

Was wird von gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten meist nur eine Regelversorgung mit Kunsthaar. Für Echthaar werden nur in Ausnahmefällen (z. B. bei einem Nachweis von allergischen Reaktionen) die Kosten übernommen. Wie bereits geschrieben gilt es bei manchen Krankenkassen Unterschiede beim Versorgungszeitraum und Diagnose zu beachten.

Menschen mit dauerhaftem Haarausfall wie beispielsweise erblichen bedingtem Haarausfall (androgenetische Alopezie) oder kreisrundem Haarausfall (alopecia areata) bekommen bei den meisten Krankenkassen in der Regel einen höheren Betrag erstattet, müssen allerdings dann auch erst auf eine neue Versorgung nach 12 Monaten warten.

Bei einem kurzzeitigen (symptomatischen bzw. diffusen) Haarausfall, zum Beispiel hervorgerufen durch eine Chemo-, Strahlen- oder anderweitige Medikamententherapie, einer hormonellen Umstellung, einer Operation am Kopf oder Bulimie wird meist nur ein kleinerer Betrag erstattet. Besteht die Problematik allerdings weiterhin, ist häufig bereits nach 6 Monaten eine neue Perücke auf Rezept möglich.

Wie bei apothekenpflichtigen Medikamenten gibt es auch für das Hilfsmittel Perücke eine gesetzlich geregelte Zuzahlung. Diese beträgt in den meisten Fällen 10 €. Diesen Betrag rechnen wir dann mit Ihnen direkt ab. Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, entfällt dieser natürlich. Bitte legen Sie uns in diesem Fall bei der Rücksendung der Auswahlbestellung eine Kopie des Befreiungsausweises bei.

Sollten Sie sich für eine Perücke oder Oberkopfhaarteil entschieden haben, das teurer ist als der maximale Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse, ist dies natürlich auch gerne möglich. Wir senden Ihnen nach Abschluss der Abwicklung mit Ihrer Krankenversicherung eine Kostenaufstellung, die dann Ihren fälligen Eigenanteil ausweist. Sie können diesen dann per Überweisung oder PayPal bei uns zahlen.
Sie fragen sich natürlich nun berechtigterweise welche Kosten werden denn nun konkret für mich erstattet. In folgender Tabelle haben wir die Erstattungssätze für Kunsthaarperücken der gängigen gesetzlichen Krankenkassen für Sie als erste Information zusammengestellt:

Name der Krankenkasse Maximaler Erstattungsbetrag und Versorgungszeiträume für eine Kunsthaarperücke bei Erwachsenen mit Haarausfall
vorübergehend
dauerhaft
AOK Baden-Württemberg
360,00 € / alle 12 Monate
720,00 € / alle 12 Monate
AOK Bayern
300,00 € / alle 12 Monate
AOK Hessen
205,00 € / alle 12 Monate
AOK Niedersachsen
368,00 € / alle 12 Monate
AOK Nordost
420,00 € / alle 12 Monate
AOK NORDWEST
424,90 € (Erstvers.) bzw. 407,26 € (Nachvers.) / alle 9 Monate
AOK Plus
320,00 € / alle 12 Monate
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
424,90 € (Erstvers.) bzw. 407,26 € (Nachvers.) / alle 9 Monate
AOK Rheinland/Hamburg
424,90 € (Erstvers.) bzw. 407,26 € (Nachvers.) / alle 9 Monate
AOK Sachsen-Anhalt
92,26 € / alle 12 Monate
Audi BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BAHN-BKK
360,00 € / alle 12 Monate
BARMER
419,40 € / alle 6 Monate
1103,34 € / alle 12 Monate
BERGISCHE Krankenkasse
500,00 € / alle 6 Monate
1000,00 € / alle 12 Moante
Bertelsmann BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BIG direkt gesund
380,80 € / alle 6 Monate
915,00 € / alle 12 Monate
BKK AKZO Nobel Bayern
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Diakonie
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK DürkoppAdler
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Ernst & Young
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK EWE
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK firmus
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Groz-Beckert
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Linde
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK MAHLE
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK melitta
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Miele
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK MTU
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
mkk - meine krankenkasse (BKK VBU)
420,00 € / alle 12 Monate
BKK PFAFF
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Pfalz
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK ProVita
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Public
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Rieker.Ricosta.Weisser
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Salzgitter
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Scheufelen
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Technoform
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK VDN
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Voralb
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Werra Meißner
500,00 € / alle 6 Monate
1000,00 € / alle 12 Monate
BKK Wirtschaft & Finanzen
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK Würth
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
BKK ZF & Partner
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
Continentale Betriebskrankenkasse
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
DAK-Gesundheit
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
Debeka BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
Heimat Krankenkasse
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
HEK-Hanseatische Krankenkasse
419,40 € / alle 6 Monate
1103,34 € / alle 12 Monate
hkk
419,40 € / alle 6 Monate
1103,34 € / alle 12 Monate
IKK - Die Innovationskasse
501,19 € / alle 6 Monate
999,60 € / alle 12 Monate
IKK Brandenburg und Berlin
396,27 € / alle 6 Monate
915,11 € / alle 12 Monate
IKK classic
380,80€ / alle 6 Monate
915,00 € / alle 12 Monate
IKK gesund plus
300,00 € / alle 12 Monate
IKK Südwest
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
KKH Kaufmännische Krankenkasse
419,40 € / alle 6 Monate
1103,34 € / alle 12 Monate
Knappschaft
406,50 € / alle 12 Monate
Krones BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
Mercedes-Benz BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
mhplus BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
Mobil Krankenkasse
476,00 € / alle 6 Monate
1104,32 € / alle 12 Monate
Novitas BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
pronova BKK
500,00 € / alle 6 Monate
1000,00 € / alle 12 Monate
PwC BKK
500,00 € / alle 6 Monate
1150,00 € / alle 12 Monate
R + V BKK
451,00 € / alle 6 Monate
969,85 € / alle 12 Monate
Salus BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
SBK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
SECURVITA Krankenkasse
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
SKD BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
Südzucker BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
Techniker Krankenkasse
419,40 € / alle 6 Monate
1103,34 € / alle 12 Monate
TUI BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
VIACTIV Krankenkasse
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
vivida bkk
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
WMF BKK
472,43 € / alle 6 Monate
944,86 € / alle 12 Monate
Alle Angaben ohne Gewähr / Aktueller Stand vom 16.02.2024 / ggf. abzgl. 10€ gesetzliche Zuzahlung

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben Richtwerte aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen des Verbands der Zweithaarspezialisten (BVZ) sind. In Ihrem speziellen Fall kann es Abweichungen geben Dies genehmigten Erstattungsbeiträge können niedriger, aber auch höher ausfallen.

Eine höhere Erstattung wird beispielsweise bei einer attestierten Allergie gegen Kunsthaar und damit verbunden, der zwingenden Versorgung durch Echthaar gewährt. Auch die Zuschüsse bei Kindern und Jugendlichen fallen höher aus als bei Erwachsenen.

Sie vermissen Ihre Krankenkasse in der obigen Auflistung oder sind sich unsicher wie Ihr Haarausfall einzustufen ist? Gerne können Sie sich vorab an uns oder auch an die Hilfsmittel-Abteilung Ihrer Krankenkasse wenden für weitere Unterstützung. Für eine konkrete und individuelle Einschätzung, besteht natürlich auch gerne die Möglichkeit, dass wir vorab einen Kostenvoranschlag einreichen.

Kontaktieren Sie uns in all den oben genannten Fällen einfach und unkompliziert hier.

Wie gestaltet sich der Ablauf?

Der Vorgang ist für Sie simpel und mit wenig Mühe verbunden. Als erstes benötigen Sie ein Rezept. Dieses stellt Ihnen Ihr Arzt oder das behandelnde Krankenhaus aus. Dann schauen und bestellen Sie sich auf peruecke.de nach Ihrer Perückenauswahl um. Sie können die gewünschten Modelle einfach in den Warenkorb legen und dann beim Kassenvorgang die Zahlart „Perücke auf Rezept“ auswählen – schon ist die Bestellung über den Onlineshop erledigt. Alternativ können sie natürlich auch gerne telefonisch, per E-Mail, Fax oder über WhatsApp bestellen. Senden Sie uns nach der erfolgreichen Bestellung als nächstes eine Kopie Ihres Rezeptes zu. Die Kopie können Sie uns ganz unkompliziert als Foto oder Scan per E-Mail, WhatsApp, Fax oder als Fotokopie auf dem Postweg zukommen lassen.

Nachdem wir von Ihnen eine Kopie des Rezeptes erhalten haben, gehen die von Ihnen ausgesuchten Perücken direkt in den Versand und Sie probieren nach Erhalt die bestellten Modelle in Ruhe zuhause an. Der Retoure nicht benötigter Perücken legen Sie dann bitte das Original-Rezept bei. Sobald dieses bei uns eingegangen ist, kümmern wir uns um alles Weitere.

Detaillierte Informationen und ein Video finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag „Perücke auf Rezept“.

Was wird von privaten Krankenkassen übernommen?

Selbstverständlich übernehmen auch die meisten privaten Krankenversicherungen (eventuell nur anteilig) Kosten für einen Haarersatz. Nachdem Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung bzw. Rezept ausgestellt hat, empfehlen wir Ihnen direkt Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen. Denn welcher Betrag übernommen wird, hängt von Ihrem gewählte Beitragstarif und dem Leistungskatalog ab. Dort können Sie alle relevanten Fragen zum Ablauf klären und sich über die genauen Erstattungsbeträge informieren. Sollte ein Kostenvoranschlag vorab notwendig sein, unterstützen wir Sie natürlich sehr gerne und erstellen Ihnen diesen. Bei manchen privaten Krankenkassen genügt aber auch, dass Sie unsere Rechnung einreichen.

Noch Fragen?

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer individuellen Produktberatung weiter. Alle Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.

Lassen Sie sich inspirieren!