Das E-Rezept – Gibt es für Perücken die digitale Verordnung?

Viele Menschen entscheiden sich aus gesundheitlichen Gründen für eine Perücke. Wenn das Haar ausfällt, kann der Arzt oder Ärztin eine Perücke verordnen. Die Perücke hilft nicht nur, den Haarverlust zu verdecken, sondern auch, mit den emotionalen Herausforderungen umzugehen, die oft damit verbunden sind. Die Krankenkassen zahlen meistens für eine Perücke für Frauen, egal ob der Haarverlust vorübergehend oder dauerhaft ist. Wir arbeiten mit allen Gesundheitskassen zusammen und kümmern uns einfach um die Abrechnung für Sie. Durch die Einführung des E-Rezeptes zum Jahresanfang 2024 gibt es nun allerdings einige Fragen und leider manchmal Irritationen.

Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept ist aktuell in aller Munde und ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es handelt sich dabei um eine elektronische Version des traditionellen Papierrezepts, das von Ärzten ausgestellt und von Apotheken eingelöst wird.



Mit dem E-Rezept können Patienten derzeit in der ersten Ausbaustufe ihre apothekenpflichtigen Medikamente einfach und bequem online bestellen und entweder nach Hause liefern lassen oder, wie gewohnt, in einer lokalen Apotheke abholen. Der Unterschied zum bisherigen Prozess besteht allerdings darin, dass dafür nicht wie bisher das bekannte rosafarbene Musterformular 16 notwendig ist, sondern nur die Versichertenkarte oder ein E-Rezept-Token (ähnlich wie ein QR-Code), der dann in Papierform vor- oder in der speziellen E-Rezept-App hinterlegt wird.

Ärzte können so Rezepte schneller ausstellen und haben so besser die Möglichkeit weitere Informationen, wie beispielsweise die Medikamentenhistorie, an die Apotheke weiterzugeben. Dies reduziert das Risiko von Abgabe-, Übertragungs- und Medikationsfehler. Da das E-Rezept automatisch in einem System eingegeben wird, profitieren nicht nur die Apotheken von einem effizienteren Prozess. Auch die Patienten sparen sich unnötige Wege, wenn zum Beispiel eine ein einfaches Folgerezept im laufenden Abrechnungsquartal benötigt wird oder Rezepte für Angehörige oder Nachbarinnen und Nachbarn eingelöst werden sollen.

Aktuell gilt das E-Rezept nur für apothekenpflichtige Arzneimittel. Vorgesehen ist allerdings eine schrittweise Erweiterung. Zukünftig soll das E-Rezept dann auch gelten für:

  • Betäubungsmittel- und T-Rezepte
  • Digitale Gesundheitsanwendungen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Außerklinische Intensivpflege
  • Soziotherapie
  • Heil- und Hilfsmittel

Gilt das E-Rezept auch bei Perücken?

Perücken und jeder weiterer medizinischer Haarersatz zählen zur Gruppe der Hilfsmittel und sind somit derzeit noch nicht mit einem E-Rezept vom Arzt oder der Ärztin zu verordnen. Die Herausforderungen bei der Implementierung des E-Rezepts, wie technische Probleme, Datenschutzbedenken oder die Notwendigkeit, alle Beteiligten in der Nutzung der neuen Technologie zu schulen, führen dazu, dass, nach aktueller Planung, die Krankenkassenabwicklung beim Kauf einer Perücke wohl erst ab Januar 2027 möglich sein wird.



Sollte Ihnen daher aktuell versehentlich ein E-Rezept ausgestellt werden, bitten wir Sie das Praxis-Team nochmal anzusprechen und um ein rosafarbenes Originalrezept, wie bisher auch verordnet, zu bitten. Wie oben bereits geschrieben müssen wir noch die Ausbaustufe abwarten und haben aktuell keine Möglichkeit das E-Rezept mit den Krankenkassen abzurechnen. Alle Informationen zum Thema Perücke auf Rezept finden Sie kompakt zusammengefasst in unserem Ratgeberbeitrag „Perücke auf Rezept“. Wie Sie eine passende Perücke finden und was Sie vorab beim Bestellen einer Perücke online beachten sollten, finden Sie übrigens unter „Tipps zum Perückenkauf“.

Fazit zum Thema E-Rezept

Wir sehen im Thema E-Rezept ein großes Potenzial, die Gesundheitsversorgung zu verbessern und zu vereinfachen. Es ist ein spannendes Beispiel dafür, wie die Digitalisierung dazu beitragen kann, das Gesundheitswesen effizienter und zugänglicher zu machen, auch wenn der Weg noch ein wenig dauern wird. Wir sind, gemeinsam mit dem Bundesverband der Zweithaarspezialisten, an dieser spannenden Entwicklung dran. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen gerne zudem die Webseite https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/.

Noch Fragen?

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer individuellen Produktberatung weiter. Alle Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.

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